Steuern sparen mit Kindern

Hallo an Eltern da draußen :). Jeder von uns weiß, dass Kinder einen Haufen Geld kosten. Das statistische Bundesamt geht von ca. 600 EUR pro Monat im Schnitt aus, bis sie 18 sind. Falls sie dann das Verlangen haben vergleichende Kunst zu studieren, kann man sich noch auf weitere 5 Jahre Unterstützung in Form von Bafög einstellen. Ich liebe meine kleine Tochter über alles, keine Frage, aber naja .. das Handwerk ist ja auch Golden oder vielleicht wird es ein duales Studium. Die Frage ist: Über welche Wege kann man mit Kindern in der Einkommensteuererklärung Geld zurück holen. Damit wollen wir uns beschäftigen.

Kinderbetreuungskosten

Insgesamt können wir gegenüber dem Finanzamt 6000 EUR für Kinderbetreuungskosten geltend machen. Davon werden uns 2/3 erstattet. Eigentlich ganz einfach. Also kommen wir zur Frage, wie wir möglichst geschickt auf die 6000 EUR Ausgaben kommen. Jetzt können nicht alle Kosten die der Sabbermatz erzeugt einfach so umgelegt werden, sondern maßgeblich die Kosten, die durch Betreuung entstehen.

Kindergarten. Abgesetzt werden können die Betreuungskosten vom Kindergarten. Allerdings nicht die Verpflegungskosten. Achtet daher darauf, dass eure Kita die Kosten getrennt aufschlüsselt. Weitere Kosten, die durch die Kita entstehen, wie bspw. Windeln, Verpflegung, etc. könnt Ihr meines Wissens nicht absetzen. Wenn hier jemand etwas weiß, dann bin ich über jeden Tipp dankbar :).

Betreuung durch die Familie. Ohne die Familie geht es nicht bei Kindern. Bei uns springt oft die Oma oder eine Bekannte aus der Hausgemeinschaft an. Hier gibt es nach meiner Meinung drei interessante Kategorien:

  • Reisekosten
  • Betreuungszeit
  • Aufwendungen in der Betreuung

Grundlage für alles weitere ist ein ordentlicher Vertrag zwischen euch und der betreuenden Person. Regelt in dem formlosen Vertrag die Rechte, Pflichten und Vergütung. Ich habe mit meiner Mutti einen solchen Vertrag aufgesetzt. Darin sind die Betreuungszeiten, die Reisekosten und die Vergütung dafür geregelt.

Betreuungszeit. Monatlich erhält meine Mum eine pauschale Vergütung von 100 EUR für die Betreuung exkl. Reisekosten und sonstige Aufwendungen (Eintrittsgelder). Wichtig bei der Bezahlung ist dass die Vergütung per Überweisung beglichen wird. Darüber hinaus solltet Ihr die Betreuungszeiten in einem Protokoll festhalten, falls es eine Nachfrage vom Finanzamt gibt.

Reisekosten. Alle Kosten die in Zusammenhang mit Reisen im Rahmen der Betreuung anfallen, können abgesetzt werden. Meine Schwiegermutter liebt meine Kleine über alles und kommt ca. einmal alle paar Monate mit dem Zug zu uns. Die Karte zahlen wir natürlich und reichen sie bei der Steuer ein. Kommt jemand mit dem Auto kann man die klassischen 0,30 EUR-Center pro Kilometer ansetzen. Protokolliert bitte alles.

Aufwendungen innerhalb der Betreuungszeit. Bei betreuenden Personen könnt Ihr versuchen auch Aufwendungen abzusetzen, die während der Betreuungszeit angefallen sind. Dazu gehören bspw. Eintrittsgelder.

Relevant ist, dass Ihr versucht den Betrag soweit zu maximieren, wie es geht, um die Pauschale auszuschöpfen.

Artikelserie – Freelancing November – Dezember 2022

Wie verlief bisher der November 2022?

Als Ticketsystem und zum Tracking der angefallenen Stunden haben wir uns auf Clickup geeinigt. Entweder erstellt der Auftraggeber Tickets oder ich mache das nach Absprache mit Ihm. Die Arbeitsergebnisse, Entwürfe und die technische Dokumente mache ich in den jeweiligen Tickets. Die Kommunikation erfolgt über Whatsapp, die Abnahme und Entlastung ebenso.

Bisher habe ich hauptsächlich PHP und Javascripts eingebaut, Seiten im CMS neu erstellt und ein bisschen herum gecodet. Alles mit ein wenig Recherche machbar. Die erste Rechnung steht Anfang Dezember an. Ich bin gespannt ob alles glatt läuft. Bisher sind über 20 Stunden zusammengekommen.

Was hat sich im Dezember 2022 getan?

So, der November hat sich mit einigen Arbeitspaketen verabschiedet. Insgesamt sind dann doch 61,25 Stunden angefallen und ich habe am 02.12. die Rechnung gestellt :). Das macht 631,25 EUR – yay :). Bevor die Rechnung raus ging habe ich eine Voicemail über Whatsapp von meinem Auftraggeber bekommen und die klang schon nicht so geil.

Im Kern ging es dabei um eine Implementation von mir, die ihm nicht zu 100% gepasst hat. Darauf hin hat er einen professionellen Webentwickler gefragt und der hat die Implementation schneller und besser hinbekommen als ich. Für mich, wenig überraschend. Tja, dann habe ich ihm darauf geantwortet, dass es doch super wäre, wenn sein Kollege das so hinbekommen hat, wie er sich das vorstellt. Mit der Antwort war mein Auftraggeber nicht so wirklich einverstanden. Er hatte daraufhin eine längere Nachricht geschrieben und den oben genannten Punkt ausgeführt … warum brauche ich so lange und komme nicht zum idealen Ergebnis.

Ich habe Ihm dann geschrieben, dass er einen Redakteur gesucht hat und keinen Webentwickler und dass ich ihm im Kennenlerngespräch auch nochmal meine Fähigkeiten klar genannt habe. Bei Webentwicklung bin ich echt junior. Entsprechend brauche ich auch länger. Ich kann ihn schon verstehen, allerdings ist unser Vertrag Times & Material. Insofern wird nach geleisteter Stunde abgerechnet. Egal, ob ich meine Zeit mit der Rechnungserstellung oder Fehlleistungen verbracht habe, die zu Bugs führen. Da ich beruflich mit dem Thema zu tun habe, ist das für mich auch immer wieder ein schwieriges Thema. Ich muss für Fehlleistungen zahlen, aber so ist das nun mal.

Naja, ich habe Ihm darauf eine freundliche Mail geschrieben, auch weil er sehr konstruktiv in seiner Mail war und ihm meinen Standpunkt dargelegt. Der fußt auf dem Times & Material Standpunkt und das es mir im Kern egal sein könnte. Da ich aber an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert bin und Konflikte allen Parteien schaden sowie Zeit und Geld kosten, habe ich einen Kompromiss vorgeschlagen: Ich reduziere die Rechnung um 4 Arbeitsstunden. Das entspricht ca 15%. Zukünftig gebe ich vor jedem Arbeitspaket eine Schätzung ab und dann kann er entscheiden, wohin die Reise geht. Mal schauen was er dazu sagt.

Falls das nicht funktioniert und wir uns nicht einig werden sichere ich alle Daten und Logs und dokumentiere meine Arbeit so gut es geht. Dann kommt eine Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung und dann versuche ich die Forderung an ein Inkasso Unternehmen zu verkaufen. Damit habe ich schon mal gute Erfahrungen gemacht. Darüber hinaus ist es wesentlich günstiger als ein Anwalt und ein Rechtsstreit. Hoffen wir, dass es gut ausgeht.

So ein kleiner Nachtrag: Wir haben uns geeinigt. Ich habe die Rechnung um vier Stunden reduziert und einen Storno aufgesetzt. Schauen wir mal ob pünktlich gezahlt wird.

Update time: Mein Auftraggeber hat anstandslos gezahlt. Insgesamt sind gestern 531,25 EUR auf mein Konto eingegangen. Super. Allerdings gibt es auch einen Beigeschmack: ich bin mir nicht mehr so sicher, ob Aufträge von ihm kommen werden.

Ich habe mich erst einmal für eine Woche in den Urlaub verabschiedet. Der Urlaub endet übermorgen. Meine Nachricht in WhatsApp hat er bereits gelesen, schauen wir Mal ob etwas kommt. Im neuen Jahr soll es weitergehen.

Zur Sicherheit habe ich schon einmal nach weitern Auftraggebern gesucht und wieder einen bei eBay Kleinanzeigen gefunden. Montag werde ich mit Ihm telefonieren. Joa, ich habe es nicht geschafft, den möglichen Auftraggeber anzurufen. Das ist dann nach 5 Tagen auch durch.

Macht aber nichts, meine Frau hat mir einen Auftrag von einem Nagelstudio angeschleppt. Für 100 EUR soll ich einen Google Unternehmenseintrag aufsetzen. Schauen wir mal wie sich das entwickelt. Vielleicht kann ich die Besitzerin bei weiteren Aktivitäten unterstützen.

Grundstücksfinanzierung – der Zins steigt

Hallo Leute, schlechte Nachrichten. Heute Morgen hat mir die Deutsche Bank geschrieben, dass unsere laufende Finanzierung sich verändert. Wir hatten damals ein CAP Darlehen zur Zwischenfinanzierung abgeschlossen, bis der Hausbau anfängt. Das CAP Darlehen hat die Besonderheit, dass sich der Zins zwischen verschiedenen Schranken sich bewegen kann. Das Darlehen hatten wir Dezember 2021 abgeschlossen und waren bei 1,83% Nominalzins (90% Beleihungswert – 120.000,00 Darlehenssumme).

Tja, damals hatten wir den Plan das Grundstück zwischen zu finanzieren und dann, wenn der Hausbau in greifbare Nähe rückt, das Darlehen abzulösen. Unsere Erschließung hat sich immer wieder und wieder verzögert, um Verzugszinsen zu vermeiden, die durch das Hausbaudarlehen entstanden wären, hatten wir uns für diesen Weg entschieden.

Inzwischen ist durch die Inflation der EURIBOR massiv angestiegen und unser CAP Darlehen orientiert sich genau am 3-Monats EURIBOR. Unsere obere Zinsschranke sind 3,58%. Es hat nur zwei Briefe der Deutschen Bank gebraucht, um uns mitzuteilen, dass wir jetzt diese obere Schranke erreicht hatten. Ich bin anfangs davon ausgegangen, dass der EURIBOR sich parallel entwickeln muss, also dass er 3,58% erreichen muss, damit wir genau diesen Zins erhalten. Allerdings war das eine Fehleinschätzung. Jede Zinsveränderung, egal wo er steht, wird 1zu1 zu uns durchgeleitet. Steht der EURIBOR bei 0,05% und erhöht sich um 0,5%, erhöht sich unser Zins um 0,5%.

Durch diese Entwicklung sind nominal ca. 200 EUR monatlich mehr an Zinsen zu zahlen. Über unsere Hauptjobs kann ich das gut abfedern, aber wenn ich mir überlege, wie viel ich in Bewegung setzen muss, um 200 EUR monatlich netto extra zu verdienen, wird mir anders. Das ist etwas weniger, als die Hälfte vom Minijob. Puh. Noch schlimmer ist es, wenn ich mir überlege, wie viel ich sparen muss, um das aufzufangen. Hier hätte ich keine Idee. Wenn die eigenen Finanzen knapp auf Kante genäht sind und man nur noch ganz wenig wegsparen kann oder halt gar nichts mehr, dann ist so eine Entwicklung das Ende. Letztens habe ich gelesen, dass derzeit (Stand November 2022) 4 von 10 Deutschen keinerlei Ersparnisse mehr haben und nur von der Hand in den Mund leben.

Im Kern trifft mich damit die Inflation über das CAP Darlehen doppelt. Mein Vermögen ist weniger wert. Bei 10% Inflation p.a. kann ich 10% davon wegwerfen. Und durch die Inflationsbekämpfung steigt mein Zins in CAP Darlehen. Wirklich toll. Auf der anderen Seite, obwohl das gerade wenig Trost ist, kann ich ein CAP Darlehen jederzeit ablösen. Damit habe ich keine Bankenbindung bei einer Refinanzierung.

Schlimm dabei ist, dass ich bei der Situation mir allmählich auch überlegen kann, ob ich alle erwirtschafteten Gewinne in die Tilgung stecke. Eine Rendite von 3,58% am Aktienmarkt zu erzielen, bei der aktuellen Großwetterlage, ist für mich als Newbie schwer. Vor allem wenn man bedenkt, dass meine bisherigen Aktieninvestments zwar über die gesamte Laufzeit eine Rendite von 12% erwirtschaftet haben, aber seit 7 Monaten in einer seitwärts Bewegung festhängen. Mal einen Schritt nach oben und dann mal einen nach unten.

VG Wort – Masterarbeit veröffentlichen

Soweit ich es richtig recherchiert habe, kann man seine Abschlussarbeit (Master, Dissertation, Diplom, Doktorarbeit, usw.) bei der VG Wort als Buchveröffentlichung listen lassen. Eine Veröffentlichung würde nach der aktuellen Ausschüttung von VG Wort 2200,00 EUR einbringen. Probieren wir es mal aus.

Die grundlegenden Informationen der VG Wort sind hier hinterlegt. Sie regeln welche Werke (bspw. Autoren/Urheber, Verlage, digitale Medien, Wissenschaftliche Publikationen, usw.) wie gemeldet und vergütet werden.

Die Informationen über die Ausschüttungen können hier eingesehen werden. Die Quoten und Höhen der Ausschüttungen werden jährlich angepasst.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten wie wir uns Buch veröffentlichen könnten, als wissenschaftliche Publikation oder im Bereich Bellistrik. Da es sich bei meiner Masterarbeit klar um eine wissenschaftliche Arbeit handelt würde ich es gerne als wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen. Hier kann ich mich entscheiden, ob ich es als gedruckte Version und/oder über METIS veröffentlichen möchte. Bei METIS wäre ich wieder in dem Dilemma, dass ich über genügend Zugriffzahlen sorgen müsste. Das lasse ich lieber, da ich nicht daran glaube. Der zweite Weg, als gedruckte Version, erfordert, dass ich das Buch veröffentliche.

Ein Buch zu veröffentlichen scheint erst einmal nicht so schwierig. Ich kann mir entweder einen Verlag suchen und es dort einreichen oder eine Self-Publishing-Plattform wählen. Ich würde es erst einmal nicht über die Verlage versuchen. Die müsste ich alle abklappern, überzeugen, das erscheint mir gerade zu aufwendig. Beim Self-Publishing gibt es mehrere Verlage. Die Angebote von ePubli und dem BoD sind beide kostenfrei und Sie übernehmen die relevanten Aspekte für mich. Das heißt, ich bekomme eine ISBN und werde in den Verzeichnissen gelistet.

Alles soweit so gut, leider hat die VG Wort ein paar besondere Anforderungen die sich für mich schwierig gestalten. Ich muss eine relevante Verbreitung meiner Arbeit nachweisen. Die Details sind im jeweiligen Verteilungsplan der VG Wort hinterlegt. Dieser wird jährlich aktualisiert.

Was heißt relevante Verbreitung?

Ich muss mein Buch im Karlsruher Virtuellen Katalog listen. Das ist einfach. Das sollte mit der Listung über einen der beiden Verlagen erfolgen. Darüber hinaus muss in zwei regionalen Verteilnetzen auftauchen. Das sollte auch kein Problem sein. Problematisch wird es mit der dritten Anforderung, dass ich mein Buch an 5 Standorten nachweisen muss. Soweit ich Foren gelesen habe, ist das nicht zu leicht. Die meisten Bibliotheken akzeptieren nur Bücher aus „ordentlichen“ Verlagen. Und Schenkungen werden von der VG Wort nicht akzeptiert.

Bei Dissertationen (Doktorarbeiten) scheint der Prozess einfacher zu sein, da der Doktor-Titel erst mit einer Veröffentlichung gewährt wird. Und ehrlicherweise sind Bibliotheken ja auch daran interessiert hochwertige Literatur aufzunehmen. Bei einer Doktorarbeit recherchiert und arbeitet man normalerweise Jahre. Das spiegelt sich auch in den Services der Universitäten wieder. Für Dissertationen werden viele Informationen gelistet, wie die Aufnahme und die Publikation erfolgen kann. Bei Masterarbeiten sieht das eher schlecht aus.

Tja, damit ist das Projekt erst einmal auf Eis. Für mich steht hier der Aufwand nicht im Verhältnis zum Nutzen. Ich werde mal weiter recherchieren, ob ich noch etwas hilfreiches heraus finde.

Geld einsparen – Heiz- & Betriebskosten bei der unterjährigen Verbrauchsinformation

Eine weitere Möglichkeit die Kosten bei den Heiz- & Betriebskosten zu senken ist die Prüfung auf die unterjährige Verbrauchsinformation. Das Thema ist recht neu und wurde erst 2020 ins Gespräch gebracht. Ursprung ist eine Initiative der Europäischen Union und der Gesetzgebung im Rahmen der EED.

Die EED sieht vor, dass wir alle mehr Energiekosten einsparen sollen. Ein Weg hierzu ist die Visualisierung der Energieverbräuche für Warmwasser und Heizung. Bisher haben Mieter dies im Rahmen Ihrer Heiz- & Betriebskostenabrechnung bekommen. Da diese allerdings meist ein dreiviertel Jahr später kommt, kann man nicht mehr wirklich sein Heizverhalten ändern.

Durch die unterjährige Verbrauchsinformation soll die Information über den persönlichen Energieverbrauch monatlich zugestellt werden. Damit haben Mieter in der Theorie auch die Möglichkeit Ihr Verhalten zu ändern.

Wie genau die unterjährige Verbrauchsinformation aufgebaut ist, wurde in der HKVO (Heizkostenverordnung) definiert. Ebenso, wurde hier auch das 3% Kürzungsrecht festgeschrieben, wenn diese nicht korrekt übermittelt wurde.

Grundvoraussetzung damit die unterjährige Verbrauchsinformation ausgeliefert wird sind fernablesbare Geräte. Heißt: Wenn in eurer Wohnung funkende Messgeräte verbaut sind, dann muss die unterjährige Verbrauchsinformation seit 01.01.2022 an euch ausgeliefert werden. Wird dies nicht gemacht, steht euch ein 3% Kürzungsrecht auf die Energiekosten (Heizung & Warmwasserkosten) zu.

Wie stellt Ihr fest, ob eure Geräte fernablesbar sind?

Das ist leider nicht ganz so leicht. Grundlegend können bei euch Heizkostenverteiler an den Heizkörpern verbaut sein. Ebenso ein Warmwasserzähler im Bad und ggf. auch ein Wärmemengenzähler. Notiert euch den Zähler, den Hersteller, das Modell und schaut am besten im Internet nach. Alternativ könnt Ihr auch eure Hausverwaltung anschreiben und eine Auskunft verlangen.

Wie geht´s danach weiter?

Setzt einfach ein formloses Schreiben auf. Schildert den Sachverhalt und bittet um eine 3% Kürzung der Warmwasser und Heizungskosten.

Bei mir sind leider keine fernauslesbaren Geräte verbaut, so dass ein Einspruch keinen Sinn hätte, da ich nicht berechtigt bin eine unterjährige Verbrauchsinformation zu erhalten.