Private und gesetzliche Krankenversicherung

Jeder Angestellte kommt erst einmal automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung. Ausnahmen bilden Beamte, die kommen gleich in die private Krankenversicherung. Selbstständige können wählen ob sie in die private oder gesetzliche Krankenversicherung gehen. Angestellte können wählen, sobald bestimmte Einkommensstufen erreichen. So ca. ab 60.000,00 EUR kann man, wenn will in die private Krankenversicherung wechseln.

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung lohnt sich besonders in jungen Jahren, wenn man keine chronischen Erkrankungen hat. Dann werden ab dieser Einkommensklasse anstatt 600 EUR so ca. 230 EUR fällig. Das lohnt sich wirklich und darüber hinaus ist das Angebot an Gesundheitsleistungen wesentlich besser als in der gesetzlichen. Das merkt man bereits, wenn man mit einer privaten Krankenkassenkarte bei der Sprechstundenhilfe steht und einen Termin möchte. Das geht dann ziemlich schnell.

Unangenehm ist, dass Ihr dann meist mit einem höheren Faktor abgerechnet wird. Anstatt dem normalen Satz zahlt Ihr dann Faktor 2,3. Allerdings ist das dann nur relevant, wenn Ihr die Kosten selber übernehmen wollt. Beispielsweise um das Kickback nicht zu gefährden. Wenn Ihr die Kosten bei eurer Krankenkasse einreicht, ist es egal.

Problematisch wird die private Krankenversicherung im Alter, bzw. beim Älter-werden. Mit jedem Jahr steigen eure Beiträge und das in einem rasanten Tempo. Bei war es damals eine Steigerung pro Jahr von ca. 10-15 EUR. Das macht sich dann im Alter richtig bemerkbar, wenn Ihr auf einmal 1000,00 EUR für eure Krankenversicherung zahlen sollt.

Deshalb ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung mit hohen Hürden versehen. Das geht leider soweit, dass es spezialisierte Anwaltskanzleien gibt, die sich auf das Thema spezialisiert haben. Das zeigt schon, dass das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist.

Wenn man eine Familie hat, dann sollte man sich das Thema noch einmal extra überlegen, denn eurer Kind, kann schnell mit in die private Krankenversicherung rutschen.

Geld einsparen bei Handy- und Internetverträgen

Eine schönes Position um viel Geld sinnlos rauszuhauen. In beiden Fällen solltet Ihr prüfen und jedes Jahr neu vergleichen. Darüber hinaus: Verabschiedet euch bitte von Emotionen. Ein iPhone 13 (Stand Dezember 2022) wirklich niemand. Das ist einfach herausgeworfenes Geld.

Internetverträge.

Prüft jährlich die laufenden Internetverträge. Ich nutze dafür Check24 und schaue parallel bei einem guten Angebot nochmal auf der Originalseite nach. Wenn mir der Vertrag richtig gut gefällt, dann rufe ich an und versuche ein besseres Angebot heraus zu handeln. Macht euch bitte keine Illusionen. Vermittlungsplattformen wie Check24 leben von der Provision und diese Provision muss irgendwo her kommen … und das seid Ihr. Immer. Wirklich immer.

Persönliches Beispiel

Diese Systematik ist mir zum erst Mal bei der Immobilienfinanzierung bewusst geworden. Wir waren bei einem Finanzvermittler (inzwischen mag dieser mich absolut nicht mehr) und haben uns einige Angebote präsentieren lassen. Darunter waren ein paar interessante Alternativen. Da es um einen Haufen Geld ging habe ich direkt bei der Bank angerufen und nachfragt. Und siehe da … dort war der Zins um 0,5% günstiger.

Im Gespräch mit der Finanzberaterin wurde mir dann etwas Einblick in das Modell gegeben. Vermittler erhalten die Provision, dafür, dass Sie die Daten eingeben und alles soweit vorbereiten. Das spart den Banken Geld. Um Wettbewerbsfähig zu bleiben, können Finanzberater nochmal das Angebot etwas nachbessern.

Zurück zum Internetvertrag: nach meiner Erfahrung ist die Bandbreite eigentlich ab einem gewissen Level wirklich nicht mehr relevant. Niemand braucht für seinen Alltag wirklich eine 1 GB Leitung. Beim Zocken fällt es nicht ins Gewicht, genauso wenig bei vielen Geräten oder Streamern. Das einzige was sich dadurch verbessert ist die Downloadgeschwindigkeit von großen Datenpaketen, wie Day one Patches. Allerdings kommt das einmal im Monat vor.

Internetvertrag – Kostenrückerstattung

Worauf Ihr achten solltet ist die tatsächlich gelieferte Bandbreite an euren Anschluss. Prüft diese regelmäßig mit App der Bundesnetzagentur. Liegt die gelieferte Bandbreite unter dem was in eurem Vertrag steht, könnt Ihr Zahlungen zurückfordern.

Handyverträge

Handyverträge sind das größte Elend. Die Kosten aus einer Kombination aus Datenvertrag und Endgerät stehen in keinem Verhältnis.

Meine Empfehlung ist, dass Ihr Datenvertrag und Endgerät immer splitten solltet. Nutzt Vergleichsportal um euch einen passenden Vertrag herauszusuchen. Achtet bitte darauf, dass inzwischen die Verträge auf Vielnutzer mit hohem Datenvolumen ausgerichtet sind. Das bringt euch eigentlich recht wenig. Hohes Datenvolumen wird vor allem beim Streamen verbraucht, Videos, Datenpakete usw. All dies solltet Ihr eh nicht wirklich nutzen, da dies zu Hause über das Wlan gemacht werden muss.

Beim Endgerät entwickle ich mich immer weiter zu den chinesischen Anbietern. Ich brauche kein Hochleistungshandy mit extremer Kamera. Ein Huawei oder Xiaomi reicht mir völlig aus.

Geld einsparen – Stromkosten

Ja, ja, die lieben Stromkosten. Bisher konnte man hier kaum etwas herausholen, weil die Stromkosten – relativ gesehen zu den anderen Kostenpositionen in der Haushaltsführung – keinen großen Einfluss haben. Vor dem Ausbruch des Ukrainekonflikts lagen die kW Preise bei ca. 0,20 EUR die Kilowattstunde. Das hat sich inzwischen verändert. Je nachdem in welchen Tarif Ihr reinfallt, könnt Ihr schnell auf bis zu 0,75 EUR die Kilowattstunden kommen. Wahnsinnspreis.

Über Vergleichsportale könnt Ihr problemlos die unterschiedlichen Tarife vergleichen und den besten Tarif für euch herausfinden. Achtet dabei auf folgende Punkte:

  • Prämienkickback
  • Laufzeit (in Krisenzeiten eignen sich längere Laufzeiten)
  • Strommix
  • möglichst niedrigen Verbrauchspreis

Setzt euch einen Reminder, wann euer Vertrag ausläuft und schaut in der Hälfte der Laufzeit nach den aktuellen Preisen. Dann könnt Ihr entscheiden, ob eine Verlängerung oder ein Wechsel Sinn macht. Ich habe glücklicherweise noch einen Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit. Mein Verbrauchspreis von 0,25 EUR gilt noch bis 31.12.2023. Ob ich eine Verlängerung durchbekommen werde, glaube ich derzeit nicht. Aber mal schauen wie es im Sommer mit dem Strompreis so aussieht.

Strom von der Steuer absetzen

Hier wird es etwas schwieriger. Wenn Ihr Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit habt (Angestellten Verhältnis), dann könnt Ihr das beispielsweise über die Homeoffice-Pauschale abrechnen. Die könnt Ihr nutzen, wenn Ihr von zu Hause arbeitet. Allerdings bekommt Ihr nur 5 EUR pro Tag und das muss dann für alles reichen. Also für Strom, Wasser, Internet, usw.

Alternativ dazu könnt Ihr die Kosten direkt geltend machen, wenn Ihr ein Arbeitszimmer habt. Allerdings gelten für das Arbeitszimmer einige Kriterien und Anforderungen.

Entspannter ist es, wenn Ihr zusätzlich zu eurem Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit Einkommen aus selbstständiger Arbeit habt. Dann gehen die Stromkosten als Betriebskosten drauf und können abgerechnet werden.

Steuern sparen mit Kindern

Hallo an Eltern da draußen :). Jeder von uns weiß, dass Kinder einen Haufen Geld kosten. Das statistische Bundesamt geht von ca. 600 EUR pro Monat im Schnitt aus, bis sie 18 sind. Falls sie dann das Verlangen haben vergleichende Kunst zu studieren, kann man sich noch auf weitere 5 Jahre Unterstützung in Form von Bafög einstellen. Ich liebe meine kleine Tochter über alles, keine Frage, aber naja .. das Handwerk ist ja auch Golden oder vielleicht wird es ein duales Studium. Die Frage ist: Über welche Wege kann man mit Kindern in der Einkommensteuererklärung Geld zurück holen. Damit wollen wir uns beschäftigen.

Kinderbetreuungskosten

Insgesamt können wir gegenüber dem Finanzamt 6000 EUR für Kinderbetreuungskosten geltend machen. Davon werden uns 2/3 erstattet. Eigentlich ganz einfach. Also kommen wir zur Frage, wie wir möglichst geschickt auf die 6000 EUR Ausgaben kommen. Jetzt können nicht alle Kosten die der Sabbermatz erzeugt einfach so umgelegt werden, sondern maßgeblich die Kosten, die durch Betreuung entstehen.

Kindergarten. Abgesetzt werden können die Betreuungskosten vom Kindergarten. Allerdings nicht die Verpflegungskosten. Achtet daher darauf, dass eure Kita die Kosten getrennt aufschlüsselt. Weitere Kosten, die durch die Kita entstehen, wie bspw. Windeln, Verpflegung, etc. könnt Ihr meines Wissens nicht absetzen. Wenn hier jemand etwas weiß, dann bin ich über jeden Tipp dankbar :).

Betreuung durch die Familie. Ohne die Familie geht es nicht bei Kindern. Bei uns springt oft die Oma oder eine Bekannte aus der Hausgemeinschaft an. Hier gibt es nach meiner Meinung drei interessante Kategorien:

  • Reisekosten
  • Betreuungszeit
  • Aufwendungen in der Betreuung

Grundlage für alles weitere ist ein ordentlicher Vertrag zwischen euch und der betreuenden Person. Regelt in dem formlosen Vertrag die Rechte, Pflichten und Vergütung. Ich habe mit meiner Mutti einen solchen Vertrag aufgesetzt. Darin sind die Betreuungszeiten, die Reisekosten und die Vergütung dafür geregelt.

Betreuungszeit. Monatlich erhält meine Mum eine pauschale Vergütung von 100 EUR für die Betreuung exkl. Reisekosten und sonstige Aufwendungen (Eintrittsgelder). Wichtig bei der Bezahlung ist dass die Vergütung per Überweisung beglichen wird. Darüber hinaus solltet Ihr die Betreuungszeiten in einem Protokoll festhalten, falls es eine Nachfrage vom Finanzamt gibt.

Reisekosten. Alle Kosten die in Zusammenhang mit Reisen im Rahmen der Betreuung anfallen, können abgesetzt werden. Meine Schwiegermutter liebt meine Kleine über alles und kommt ca. einmal alle paar Monate mit dem Zug zu uns. Die Karte zahlen wir natürlich und reichen sie bei der Steuer ein. Kommt jemand mit dem Auto kann man die klassischen 0,30 EUR-Center pro Kilometer ansetzen. Protokolliert bitte alles.

Aufwendungen innerhalb der Betreuungszeit. Bei betreuenden Personen könnt Ihr versuchen auch Aufwendungen abzusetzen, die während der Betreuungszeit angefallen sind. Dazu gehören bspw. Eintrittsgelder.

Relevant ist, dass Ihr versucht den Betrag soweit zu maximieren, wie es geht, um die Pauschale auszuschöpfen.

Geld einsparen – Heiz- & Betriebskosten bei der unterjährigen Verbrauchsinformation

Eine weitere Möglichkeit die Kosten bei den Heiz- & Betriebskosten zu senken ist die Prüfung auf die unterjährige Verbrauchsinformation. Das Thema ist recht neu und wurde erst 2020 ins Gespräch gebracht. Ursprung ist eine Initiative der Europäischen Union und der Gesetzgebung im Rahmen der EED.

Die EED sieht vor, dass wir alle mehr Energiekosten einsparen sollen. Ein Weg hierzu ist die Visualisierung der Energieverbräuche für Warmwasser und Heizung. Bisher haben Mieter dies im Rahmen Ihrer Heiz- & Betriebskostenabrechnung bekommen. Da diese allerdings meist ein dreiviertel Jahr später kommt, kann man nicht mehr wirklich sein Heizverhalten ändern.

Durch die unterjährige Verbrauchsinformation soll die Information über den persönlichen Energieverbrauch monatlich zugestellt werden. Damit haben Mieter in der Theorie auch die Möglichkeit Ihr Verhalten zu ändern.

Wie genau die unterjährige Verbrauchsinformation aufgebaut ist, wurde in der HKVO (Heizkostenverordnung) definiert. Ebenso, wurde hier auch das 3% Kürzungsrecht festgeschrieben, wenn diese nicht korrekt übermittelt wurde.

Grundvoraussetzung damit die unterjährige Verbrauchsinformation ausgeliefert wird sind fernablesbare Geräte. Heißt: Wenn in eurer Wohnung funkende Messgeräte verbaut sind, dann muss die unterjährige Verbrauchsinformation seit 01.01.2022 an euch ausgeliefert werden. Wird dies nicht gemacht, steht euch ein 3% Kürzungsrecht auf die Energiekosten (Heizung & Warmwasserkosten) zu.

Wie stellt Ihr fest, ob eure Geräte fernablesbar sind?

Das ist leider nicht ganz so leicht. Grundlegend können bei euch Heizkostenverteiler an den Heizkörpern verbaut sein. Ebenso ein Warmwasserzähler im Bad und ggf. auch ein Wärmemengenzähler. Notiert euch den Zähler, den Hersteller, das Modell und schaut am besten im Internet nach. Alternativ könnt Ihr auch eure Hausverwaltung anschreiben und eine Auskunft verlangen.

Wie geht´s danach weiter?

Setzt einfach ein formloses Schreiben auf. Schildert den Sachverhalt und bittet um eine 3% Kürzung der Warmwasser und Heizungskosten.

Bei mir sind leider keine fernauslesbaren Geräte verbaut, so dass ein Einspruch keinen Sinn hätte, da ich nicht berechtigt bin eine unterjährige Verbrauchsinformation zu erhalten.