Eine weitere Möglichkeit die Kosten bei den Heiz- & Betriebskosten zu senken ist die Prüfung auf die unterjährige Verbrauchsinformation. Das Thema ist recht neu und wurde erst 2020 ins Gespräch gebracht. Ursprung ist eine Initiative der Europäischen Union und der Gesetzgebung im Rahmen der EED.
Die EED sieht vor, dass wir alle mehr Energiekosten einsparen sollen. Ein Weg hierzu ist die Visualisierung der Energieverbräuche für Warmwasser und Heizung. Bisher haben Mieter dies im Rahmen Ihrer Heiz- & Betriebskostenabrechnung bekommen. Da diese allerdings meist ein dreiviertel Jahr später kommt, kann man nicht mehr wirklich sein Heizverhalten ändern.
Durch die unterjährige Verbrauchsinformation soll die Information über den persönlichen Energieverbrauch monatlich zugestellt werden. Damit haben Mieter in der Theorie auch die Möglichkeit Ihr Verhalten zu ändern.
Wie genau die unterjährige Verbrauchsinformation aufgebaut ist, wurde in der HKVO (Heizkostenverordnung) definiert. Ebenso, wurde hier auch das 3% Kürzungsrecht festgeschrieben, wenn diese nicht korrekt übermittelt wurde.
Grundvoraussetzung damit die unterjährige Verbrauchsinformation ausgeliefert wird sind fernablesbare Geräte. Heißt: Wenn in eurer Wohnung funkende Messgeräte verbaut sind, dann muss die unterjährige Verbrauchsinformation seit 01.01.2022 an euch ausgeliefert werden. Wird dies nicht gemacht, steht euch ein 3% Kürzungsrecht auf die Energiekosten (Heizung & Warmwasserkosten) zu.
Wie stellt Ihr fest, ob eure Geräte fernablesbar sind?
Das ist leider nicht ganz so leicht. Grundlegend können bei euch Heizkostenverteiler an den Heizkörpern verbaut sein. Ebenso ein Warmwasserzähler im Bad und ggf. auch ein Wärmemengenzähler. Notiert euch den Zähler, den Hersteller, das Modell und schaut am besten im Internet nach. Alternativ könnt Ihr auch eure Hausverwaltung anschreiben und eine Auskunft verlangen.
Wie geht´s danach weiter?
Setzt einfach ein formloses Schreiben auf. Schildert den Sachverhalt und bittet um eine 3% Kürzung der Warmwasser und Heizungskosten.
Bei mir sind leider keine fernauslesbaren Geräte verbaut, so dass ein Einspruch keinen Sinn hätte, da ich nicht berechtigt bin eine unterjährige Verbrauchsinformation zu erhalten.