So, wie schon in einem Artikel über die Heiz- und Betriebskostenabrechnung geschrieben, sollte man die Abrechnung immer prüfen. Die Frage ist nur, was soll man prüfen und was kann man bei Auffälligkeiten machen?
Wärmemengenzähler bei der Heizstation
Wenn eure Liegenschaft über eine Heizstation verfügt, das ist meist eine Gastherme oder eine Holzpelletheizung im Keller. Wenn Ihr eure Wärmeversorgung (Warmwasser und Heizung) über Fernwärme bezieht, ist es irrelevant. Trifft der erste Fall mit der Therme auf euch zu ist es nach HKVO vorgeschrieben, dass seit Ende 2012 ein Wärmemengenzähler (auch Allgemeinzähler genannt) nach der Heizstation eingebaut werden muss. Falls nicht, steht euch ein 15% Kürzungsrecht zu. Dies trifft auf die Heizkosten und Warmwasserkosten zu.
Wie erkennt Ihr ob es einen Allgemeinzähler gibt?
Es gibt zwei gute Möglichkeiten. Wenn Ihr Zugang zum Heizungsraum habt, dann marschiert einfach runter und schaut euch um. Wärmemengenzähler sind über Temperaturfühler in die Heizungsrohre integriert. Schaut euch daher einfach die Heizungsrohre der Therme an. Wenn Ihr dort nichts seht, dann gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Zähler. Eine zweite Möglichkeit ist eure Abrechnung. Dort muss der Zähler mit aufgeführt werden. Meist steht dann etwas von HA (für Heizstation) oder Allgemeinzähler mit dabei. Wenn Ihr auf eurer Abrechnung nichts findet, dann lohnt sich schonmal der Besuch der Heizungsstation.
Wenn keiner der beiden Wege praktikabel ist, dann schreibt eurer Hausverwaltung, dass Ihr eine Auflistung aller Geräte von eurer Wohnung und der Heizstation haben wollt. Spätestens dort, sollte es auffallen.
Kein Wärmemengenzähler vorhanden – Wie geht es weiter?
Bei mir war dies genau der Fall. Ich hatte keinen Wärmemengenzähler verbaut. Aufgefallen ist es mir auf der Abrechnung. Ein kurzer Gang zur Holzpelletheizung hat es dann bestätigt. Als nächstes habe ich einfach ein formloses Schreiben an die Hausverwaltung aufgesetzt und das Fehlen des Zählers angezeigt. Begründet habe ich es mit der HKV. Dann habe ich um eine Kürzung in Höhe von 15% der Warmwasser- & und Heizungskosten gebeten. Mir hat es eine Einsparung von 234,87 EUR gebracht. Da bisher (Stand November 2022) kein Wärmemengenzähler bei uns installiert wurde, wird es im Herbst 2023 zur nächsten Abrechnung wieder einen Brief geben.
Gibt es noch eine Besonderheit?
Ja, bei einem fehlenden Allgemeinzähler handelt es sich um einen versteckten Mangel. Damit könnt Ihr bis zu drei Jahre nachdem euch der Mangel aufgefallen ist, diesen vorbringen und Kürzungen einfordern. Das betrifft alle drei Jahre.