Geld einsparen – Nebenkostenabrechnung

Viele von euch wohnen zur Miete, wie ich leider auch. Damit bekommen wir einmal pro die Heiz- und Nebenkostenabrechnung. In der Nebenkostenabrechnung werden neben den Betriebskosten der Liegenschaft auch Kosten die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung angefallen sind aufgelistet. In den meisten Fällen kommt dafür ein Handwerker und macht irgendwas. Über die Einkommenssteuererklärung könnt Ihr alle Kosten die durch Handwerker anfallen mit 20% gegenüber der Steuer geltend machen.

Praxisbeispiel

Bei euch wird der Fahrstuhl in der Liegenschaft gewartet. Das kostet 300 EUR und für euch. Gegenüber dem Finanzamt wird dies als haushaltsnahe Dienstleistung gewertet und Ihr könnt 20% der Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen, also eure Steuerzahlungen reduzieren bzw. eine Erstattung erhöhen. In unserem Beispiel sind das 60 EUR.

Welche Posten aus der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar?

  • Gartenpflege
  • Reinigung
  • Hausmeistertätigkeiten
  • Aufzugswartung
  • Wartung und Austausch von Wasser- und Wärmemengenzähler
  • Wartungstätigkeiten an der Heizung und Wasserversorgung
  • Dachrinnen-, Fassadenarbeiten (Putz, Graffitientfernung
  • Feuerlöscherwartung
  • Schädlingsbekämpfung

Als gute Daumenregel könnt Ihr euch merken, dass ihr alle Positionen anrechnen könnt, bei denen ein Handwerker irgendetwas in eurer Liegenschaft gemacht hat.

Wie sieht es bei mir aus?

Also, ich habe das Thema bisher noch nicht wirklich beim Finanzamt geltend gemacht, weil ich es nicht besser gewusst habe. Daher gehe ich die einzelnen Nebenkostenabrechnungen nacheinander durch und versuche von 2021 bis 2019 alles geltend zu machen.

Abrechnung 2021

Position – Wohnung 2Kosten
Hausmeister Tätigkeit268,20
Kosten Rauchwarnmelderprüfung22,99
Fenster Wartung40,57
Kosten Wärmemessung6,50
Summe338,26
Position – Wohnung 1Kosten
Objektbetreuung / Grünpflege / Winterdienst 79.10
Hausreinigung31,14
Wartung Feuerlöscher13,06
Wartung Brandmelderanlage4,75
Wartung Notleuchten8,09
Summe136,14

Macht insgesamt Kosten von 474,40 EUR für die Wohnung 2. Davon 20% sind eine Erstattung von 94,88 EUR. Soweit so gut. Bei der Durchsicht der Heiz- & Nebenkosten machen die Heizung und Warmwasserbereitung den größten Posten aus. Hier fallen auch Wartungsarbeiten für die Heizanlage, den Kaminkehrer, usw. an. Leider werden diese bei mir nur Liegenschaftsbezogen ausgewiesen, sind aber relevant für die Erstattung. Ich habe meinen Messdienst angeschrieben und gebeten mir die Kosten aufzuschlüsseln.

Abrechnung 2020

PositionKosten
Objektbetreuung / Grünpflege / Winterdienst73,08
Hausreinigung30,14
Wartung Rauchabzug2,60
Wartung Brandmeldeanlage4,75
Wartung Notleuchten2,55
Summe113,12

Auch hier ist es wieder das Gleiche, die Wartungskosten für die Warmwassererzeugung werden nicht aufgeschlüsselt. Naja, also wieder den Messdienst anschreiben.

Abrechnung 2019

PositionKosten
Müllmanagement42,45
Objektbetreuung / Grünpflege / Winterdienst74,02
Hausreinigung29,93
Wartung Feuerlöscher10,19
Wartung Wartung Rauchabzug5,65
Wartung Brandmeldeanlage4,75
Wartung Notfallbeleuchtung2,44
Summe169,43

Grenzen

Maximal könnt Ihr Handwerkerleistungen bis zu 6000,00 EUR pro Jahr geltend machen. Darauf erhaltet Ihr 20 % – also, 1.200,00 EUR Erstattung.

Wie geht es weiter?

Nachdem ich die Kosten zusammengetragen habe, mache ich ein formloses Schreiben fertig und fordere eine Änderung des letzten Einkommenssteuerbescheids an. Als Anhang schicke ich die Nebenkostenabrechnungen gleich mit. Alles kann einfach per E-Mail versendet werden. Wenn alles gut geht, sollten ca. 200 EUR wieder zu mir zurück kommen.

Probleme

In der Praxis kommt die Nebenkostenabrechnung viel zu spät für eure Einkommenssteuererklärung. Macht aber nichts. Nachdem Ihr die Steuererklärung vom Finanzamt erhalten habt, könnt Ihr einen Einspruch einreichen und weitere kosten geltend machen

Vergesst dabei nicht, wenn ihr mit der Prüfung anfangt, dass ihr rückwirkend bis zu vier Jahre Änderungen bei eurer Einkommenssteuer erwirken könnt.

Problematisch kann darüber hinaus die Trennung zwischen Lohn und Materialkosten werden. Das Finanzamt erkennt nur Lohnkosten ab, diese werden aber nicht in der Nebenkostenabrechnung mit aufgeführt.

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