Kosten bei der Steuererklärung nachreichen

Wie schon ein paar Mal in anderen Beiträgen erwähnt ist die Steuererklärung und das Finanzamt euer bester Freund, um gezahlte Steuern zurückzuholen.

So, und das solltet Ihr auch machen. Leider kommt es oft vor, dass die Steuererklärung nicht korrekt und / oder vollständig ist. Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Andere Rechtsauffassung des Finanzamts
  • Kosten / Aufwendungen vergessen

Mich erwischt bei diesem Thema zum Beispiel immer die Nebenkostenabrechnung meiner Mietwohnung. Die Heiz- & Nebenkostenabrechnung kann bis zu 12 Monate nach dem Ende des Kalenderjahres verschickt werden. Dann hat man bei einer fehlerhaften Abrechnung auch nochmal 12 Monate Zeit und bei versteckten Mängeln 36 Monate.

Spätestens als ich das erste Mal 12 Monate geschrieben habe, bekommen wir ein Problem mit der Steuererklärung. Die wird meistens früher gemacht. Ich versuche sie eigentlich immer im Januar zu machen, um das Geld zeitnah zu erhalten, damit es Zinsen erwirtschaftet. Je länger das gute Geld woanders liegt, arbeitet es nicht für mich.

In der Nebenkostenabrechnung werden auch haushaltsnahe Dienstleistungen an euch abgerechnet, die steuerlich absetzbar sind. Hier könnt ihr euch 20% wiederholen. Die Abrechnung könnt ihr aber erst einreichen, wenn Ihr sie habt. Da euer Steuerbescheid vorher bereits rechtskräftig wird, kommt die Frage hoch was man da noch machen kann.

Welche Möglichkeiten hat man den Steuerbescheid nachträglich zu ändern?

Was immer funktioniert ist die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid bevor er rechtskräftig wird. Dafür habt ihr einen Monat Zeit nachdem der Bescheid euch zugestellt wurde. Die Ein-Monatsfrist solltet ihr am besten nutzen, wenn ihr mit den Entscheidungen des Finanzamts nicht zufrieden seit. Kosten wurden bspw. Nicht anerkannt oder so etwas.

Alternativ könnt Ihr die Wiedereinsetzung des Bescheides erwirken, wenn ihr unverschuldete Gründe nachweisen könnt. Das wäre in meine Fall eventuell interessant. Schließlich kann ich nichts dafür, dass mir die Nebenkostenabrechnung so spät übermittelt wurde.

Eine andere Möglichkeit ist die Änderung des Einkommenssteuerbescheids zu euren Gunsten nach 173 Absatz 1 Nr.2 AO. Der wird für uns interessant, wenn die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist. Das sind vier Jahre. Das Finanzamt sollte mitspielen, wenn kein grobes Verschulden eurerseits vorliegt.

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