Steuern sparen mit Kindern

Hallo an Eltern da draußen :). Jeder von uns weiß, dass Kinder einen Haufen Geld kosten. Das statistische Bundesamt geht von ca. 600 EUR pro Monat im Schnitt aus, bis sie 18 sind. Falls sie dann das Verlangen haben vergleichende Kunst zu studieren, kann man sich noch auf weitere 5 Jahre Unterstützung in Form von Bafög einstellen. Ich liebe meine kleine Tochter über alles, keine Frage, aber naja .. das Handwerk ist ja auch Golden oder vielleicht wird es ein duales Studium. Die Frage ist: Über welche Wege kann man mit Kindern in der Einkommensteuererklärung Geld zurück holen. Damit wollen wir uns beschäftigen.

Kinderbetreuungskosten

Insgesamt können wir gegenüber dem Finanzamt 6000 EUR für Kinderbetreuungskosten geltend machen. Davon werden uns 2/3 erstattet. Eigentlich ganz einfach. Also kommen wir zur Frage, wie wir möglichst geschickt auf die 6000 EUR Ausgaben kommen. Jetzt können nicht alle Kosten die der Sabbermatz erzeugt einfach so umgelegt werden, sondern maßgeblich die Kosten, die durch Betreuung entstehen.

Kindergarten. Abgesetzt werden können die Betreuungskosten vom Kindergarten. Allerdings nicht die Verpflegungskosten. Achtet daher darauf, dass eure Kita die Kosten getrennt aufschlüsselt. Weitere Kosten, die durch die Kita entstehen, wie bspw. Windeln, Verpflegung, etc. könnt Ihr meines Wissens nicht absetzen. Wenn hier jemand etwas weiß, dann bin ich über jeden Tipp dankbar :).

Betreuung durch die Familie. Ohne die Familie geht es nicht bei Kindern. Bei uns springt oft die Oma oder eine Bekannte aus der Hausgemeinschaft an. Hier gibt es nach meiner Meinung drei interessante Kategorien:

  • Reisekosten
  • Betreuungszeit
  • Aufwendungen in der Betreuung

Grundlage für alles weitere ist ein ordentlicher Vertrag zwischen euch und der betreuenden Person. Regelt in dem formlosen Vertrag die Rechte, Pflichten und Vergütung. Ich habe mit meiner Mutti einen solchen Vertrag aufgesetzt. Darin sind die Betreuungszeiten, die Reisekosten und die Vergütung dafür geregelt.

Betreuungszeit. Monatlich erhält meine Mum eine pauschale Vergütung von 100 EUR für die Betreuung exkl. Reisekosten und sonstige Aufwendungen (Eintrittsgelder). Wichtig bei der Bezahlung ist dass die Vergütung per Überweisung beglichen wird. Darüber hinaus solltet Ihr die Betreuungszeiten in einem Protokoll festhalten, falls es eine Nachfrage vom Finanzamt gibt.

Reisekosten. Alle Kosten die in Zusammenhang mit Reisen im Rahmen der Betreuung anfallen, können abgesetzt werden. Meine Schwiegermutter liebt meine Kleine über alles und kommt ca. einmal alle paar Monate mit dem Zug zu uns. Die Karte zahlen wir natürlich und reichen sie bei der Steuer ein. Kommt jemand mit dem Auto kann man die klassischen 0,30 EUR-Center pro Kilometer ansetzen. Protokolliert bitte alles.

Aufwendungen innerhalb der Betreuungszeit. Bei betreuenden Personen könnt Ihr versuchen auch Aufwendungen abzusetzen, die während der Betreuungszeit angefallen sind. Dazu gehören bspw. Eintrittsgelder.

Relevant ist, dass Ihr versucht den Betrag soweit zu maximieren, wie es geht, um die Pauschale auszuschöpfen.

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